Rechtsprechung
BFH, 23.06.1978 - VI B 35/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfahrensbeteiligter - Ablehnung eines Sachverständigen - Befangenheit - Zrückweisung eines Ablehnungsgesuch - Verfahrensrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 340
- DB 1979, 339
- BStBl II 1978, 602
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76
Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch - …
Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI B 35/78
Diese Rechtsprechung ist jedoch nunmehr - unter Zustimmung des VII. Senats - vom IV. Senat des BFH durch den Beschluß vom 2. März 1978 IV R 120/76 (BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404) aufgegeben worden. - BFH, 05.11.1974 - VII R 69/72
Vorschriftsmäßige Besetzung - Gericht - Befangenheit - Besorgnis der Befangenheit …
Auszug aus BFH, 23.06.1978 - VI B 35/78
In einem Falle der Richterablehnung, in dem - wie hier - zwar das Ablehnungsgesuch vom FG zurückgewiesen, vom Bundesfinanzhof (BFH) indes über die dagegen eingelegte Beschwerde noch nicht entschieden war, die Vorinstanz gleichwohl aber unter Mitwirkung des abgelehnten Richters in der Sache entschieden hatte, war vom BFH die Fehlerhaftigkeit eines solchen Urteils anerkannt worden (vgl. Urteil vom 5. November 1974 VII R 69/72, BFHE 114, 16, BStBl II 1975, 153).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 N 106.05
Stellungnahmeverlangen nach Konfrontation der Beteiligten mit neuen …
Das Gericht darf in einem solchen Fall die mündliche Verhandlung fortsetzen und ein (End-) Urteil erlassen (vgl. BFH, Beschluss vom 23. Juni 1978 - VI B 35/78 - Juris Rn. 7 f.; BGH, Urteil vom 1. Februar 1972 - VI ZR 134/70 - NJW 1972, 1133, 1134;… Greger in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 406 Rn. 13).Für die Befugnis der Verwaltungsgerichte, nach Zurückweisung eines auf eine Befangenheit des Sachverständigen gestützten Ablehnungsgesuches die mündliche Verhandlung fortzusetzen und ein (End-) Urteil zu erlassen, ohne eine Beschwerdeentscheidung abzuwarten, sprechen neben der Regelung in § 149 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch verfahrensökonomische Gründe (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23. Juni 1978, a.a.O.).